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17.04.2016

Ist eine Ehe auflösbar?

In Zeiten, wo sogar Päpste behaupten*, es gäbe so etwas wie „wiederverheiratete Geschiedene“, hilft wie immer ein Blick in die Vergangenheit, wo man auch als Kardinal noch die katholische Lehre kannte und sie vor allem hochhielt und nicht der Welt zuliebe eingeknickt ist.

„Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe kann nur durch den Tod eines der beiden Ehegatten aufgelöst werden. Kein bürgerliches Gesetz, kein weltliches Standesamt kann trennen, was Gott verbunden hat.

Sogar die Binde- und Lösegewalt des Papstes hat hier ihre Grenzen.

Es kann sein, dass eine nahe Blutsverwandtschaft vorhanden und nicht bekannt war, so dass die Ehe im Voraus keine Gültigkeit hatte. Es kann sein, dass ein Eheteil, aus Zwang oder Furcht eingeschüchtert, sein Jawort nicht freiwillig gegeben hatte, und die Ehe im Voraus ungültig war. Es kann vor dem kirchlichen Ehegericht entdeckt werden, dass bei dem einen oder anderen Teil ein Eheband bereits vorhanden war, so dass auch diese Ehe keine Gültigkeit hatte.

Eine einmal gültige und vollzogene Ehe aber kann nur durch den Tod wieder gelöst werden.

Die Ehe ist kein reiner Privatvertrag, wie man eine Sommervilla mietet und wieder kündigt. Gott hat den Vertrag am Altare mitunterzeichnet, und Er spricht: „Ich nehme meine Unterschrift nicht zurück.“ Was Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen (Math. 19,6).

In alle Familien, in alle Straßen, in alle Parlamente möchte man es hineinrufen: Die Ehe ist unauflöslich! Die Ehe ist unauflöslich! Man kann das mit Großbuchstaben in den Katechismus setzen, man kann es an allen Kirchentüren anschlagen, man kann es von allen Kanzeln verlesen lassen, und immer wieder kommen Bittgesuche, ob nicht diese oder jene Ehe doch aufgelöst werden könne. Bittgesuche sogar von solchen, die einen guten Religionsunterricht in der Jugend hatten.“

Kardinal Faulhaber, Zeitrufe, Gottesrufe, Herder, 1932

*(Artikel in deutsch hier)

Über die im Text von Kardinal Faulhaber erwähnten Ehehindernisse, die eine Ehe im Voraus ungültig machen hier.