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Beichtspiegel 2 (Erwachsene)

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Textauszug:

DAS SAKRAMENT DER BUSSE 

“Wenn wir sagen, wir hätten keine Sünde, so betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist Gott treu und gerecht; er vergibt uns unsere Sünden und wird uns rein machen von aller Ungerechtigkeit" (1 Joh 1, 8 f). 

Das Sakrament der Sündenvergebung ist das Ostergeschenk des auferstandenen Erlösers an seine Kirche. Am Abend des Auferstehungstages hat Jesus den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum die Vollmacht übergeben, in seinem Namen das Gericht der Gnade über die Sünder zu halten: “Friede sei mit euch, wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Empfanget den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden nachlasset, denen sind sie nachgelassen; und denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (Joh 20,21‑23). 

Dieses Richteramt, das der Herr ihr anvertraut hat, kann die Kirche nur ausüben, wenn der Sünder im Bußgericht sich selbst anklagt und seine Sünden dem Beichtvater bekennt. Das demütige, geheime Bekenntnis aller schweren Sünden, nach reuevoller Abkehr vom Bösen und entschlossener Umkehr zu Gott ist der von Christus angeordnete Weg der Sündenvergebung, auf dem der Christ vor seinen göttlichen Erlöser und Richter hintritt, um von ihm durch den Mund (des als Mensch selbst unwürdigen) Stellvertreters den Urteilsspruch der Gnade zu hören: “Deine Sünden sind dir vergeben, gehe hin in Frieden." Darum scheut der Christ die Selbstanklage nicht. Ein ehrliches Bekenntnis entwürdigt und erniedrigt ja keineswegs, im Gegenteil, es befreit und macht froh. Auch ist der Priester zu strengstem, ausnahmslosem Schweigen verpflichtet (Beichtgeheimnis).