Beichtspiegel 2 (Erwachsene)
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“Wenn wir sagen, wir hätten
keine Sünde, so betrügen wir uns selbst, und die Wahrheit ist nicht in uns.
Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist Gott treu und gerecht; er vergibt uns
unsere Sünden und wird uns rein machen von aller Ungerechtigkeit" (1 Joh
1, 8 f).
Das Sakrament der Sündenvergebung
ist das Ostergeschenk des auferstandenen Erlösers an seine Kirche. Am Abend des
Auferstehungstages hat Jesus den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum
die Vollmacht übergeben, in seinem Namen das Gericht der Gnade über die Sünder
zu halten: “Friede sei mit euch, wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich
euch. Empfanget den Heiligen Geist. Denen ihr die Sünden nachlasset, denen sind
sie nachgelassen; und denen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten" (Joh
20,21‑23).
Dieses Richteramt, das der
Herr ihr anvertraut hat, kann die Kirche nur ausüben, wenn der Sünder im Bußgericht
sich selbst anklagt und seine Sünden dem Beichtvater bekennt. Das demütige,
geheime Bekenntnis aller schweren Sünden, nach reuevoller Abkehr vom Bösen und
entschlossener Umkehr zu Gott ist der von Christus angeordnete Weg der Sündenvergebung,
auf dem der Christ vor seinen göttlichen Erlöser und Richter hintritt, um von
ihm durch den Mund (des als Mensch selbst unwürdigen) Stellvertreters den
Urteilsspruch der Gnade zu hören: “Deine Sünden sind dir vergeben, gehe hin
in Frieden." Darum scheut der Christ die Selbstanklage nicht. Ein ehrliches
Bekenntnis entwürdigt und erniedrigt ja keineswegs, im Gegenteil, es befreit
und macht froh. Auch ist der Priester zu strengstem, ausnahmslosem Schweigen
verpflichtet (Beichtgeheimnis).