28.05.2017

Das Bilderverbot im Alten Testament

Du sollst dir kein Gottesbildnis machen!

(KKK 2129-2132) Exo 20:4

Zum Abschluss wollen wir noch auf das alttestamentliche Bilderverbot eingehen. Gott hatte es dem Volk Israel untersagt, irgendeine Darstellung Gottes anzufertigen. Damit sollte der Abfall von Gott ausgeschlossen werden, denn allzu leicht würde das Volk den transzendenten Gott mit seiner materiellen oder bildhaften Darstellung verwechseln und anstatt des lebendigen und wahrhaftigen Gottes einen Götzen anbeten. So stellt der KKK in Nr. 2129 fest:„Die göttliche Weisung untersagt jede von Menschenhand angefertigte Darstellung Gottes. Das Buch Deuteronomium erklärt: ‚Eine Gestalt habt ihr an dem Tag, als der Herr am Horeb mitten aus dem Feuer zu euch sprach, nicht gesehen. Lauft nicht in euer Verderben, und macht euch kein Gottesbildnis, das irgendetwas darstellt’ (Dtn 4,15–16). Der absolut transzendente Gott hat sich Israel geoffenbart. ‚Er ist alles’, aber gleichzeitig ‚ist er doch größer als alle seine Werke’ (Sir 43,27-28). Er ist ‚der Urheber der Schönheit’ (Weish 13,3).

Das Bilderverbot galt aber niemals absolut. Denn „schon im Alten Testament hat Gott die Anfertigung von Bildern angeordnet oder erlaubt, die sinnbildlich auf das Heil durch das fleischgewordene Wort hinweisen sollten: beispielsweise die eherne Schlange, die Bundeslade und die Kerubim.“ (KKK 2130)

Seit der Menschwerdung des Sohnes Gottes ist dieser Teil des Dekalogs aufgehoben bzw. wurde er modifiziert, da uns nun der Sohn Gottes in seiner heiligen Menschheit erschienen ist und uns in seinem heiligen Leben, Sterben und Auferstehen den unsichtbaren Vater im Himmel offenbart hat. Daher hat „unter Berufung auf das Mysterium des fleischgewordenen Wortes … das siebte Ökumenische Konzil in Nizäa im Jahr 787 die Verehrung der Ikonen, die Christus oder auch die Gottesmutter, Engel und Heilige darstellen, gegen die Ikonoklasten verteidigt. Durch seine Menschwerdung hat der Sohn Gottes eine neue Bilder-‚Ökonomie’ eröffnet.“ (KKK 2131)

Als Christen verehren wir daher die Bilder Christi und der Heiligen, wobei das Ziel der Verehrung nicht im Bild als solchen zu finden ist, sondern in den dargestellten Personen. In KKK 2132 heißt es daher:„Die christliche Bilderverehrung widerspricht nicht dem ersten Gebot, das Götzenbilder verbietet. Denn ‚die Ehre, die wir einem Bild erweisen, geht über auf das Urbild’ (hl. Basilius, Spir. 18, 45), und ‚wer das Bild verehrt, verehrt in ihm die Person des darin Abgebildeten’ (2. K. v. Nizäa, ‚Definitio de sacris imaginibus’: DS 601). Die Ehre, die wir den heiligen Bildern erweisen, ist eine ‚ehrfürchtige Verehrung’, keine Anbetung; diese steht allein Gott zu.“

Der Kirchenlehrer Thomas von Aquin hat es so formuliert:

„Die Gottesverehrung wird nicht den Bildern als Ding zuteil, sondern nur insofern sie Bilder sind, die zum menschgewordenen Gott führen. Die Bewegung, die sich auf das Bild als Bild richtet, bleibt nicht in diesem stehen, sondern strebt zu dem, dessen Bild es ist“ (hl. Thomas v. A., s. th. 2-2, 81, 3, ad 3).

 

 

In den Zehn Geboten steht:

Ex (2Mos) 20,4

Du sollst dir kein Bild machen und keine Gestalt dessen im Himmel droben, auf Erden drunten

oder im Wasser unter der Erde.

Dtn (5Mo) 5,8

Du sollst dir kein Bild machen, keine Gestalt dessen im Himmel droben, auf der Erde drunten

oder im Wasser unter der Erde.

Das Bilderverbot ist eine Konkretion des ersten Gebotes: „Du sollst keine fremden Götter neben mir haben“ (Ex 20,3; Dtn 5,7).

Für „Bild“ steht im Hebräischen pæsæl, im Griechischen eidolon. Gemeint ist ein „Kultbild“, eine Götterstatue, die kultisch verehrt wird (vgl. Ex 20,5 und Dtn 5,9).

Auch die Parallelen (z.B. Ex 32-34: Goldenes Kalb) weisen diese Richtung. Für „Statue, Skulptur“ gibt es einen anderen Ausdruck (z.B. hebräisch: sælæm; griechisch: eikon, lateinisch: imago). Der zweite Teilsatz unterstreicht, dass es am Himmel, auf der Erde und im Meer nichts Geschaffenes gibt, das als Kultbild taugt.

Das Bilderverbot spricht also kein Kunstverbot aus, sondern ein Verbot sublimen Götzendienstes, dass Jahwe, der Gott Israels, wie ein kanaanäischer Baal verehrt wird.

Ein Götterbild ist kein Kunstwerk, sondern ein heiliger Gegenstand der Verehrung, ausgegrenzt aus dem Profanen, oft geschützt vom Tempel, der es wie ein Schrein birgt.

Das Bild repräsentiert die Gottheit; die Gottheit setzt sich im Bild gegenwärtig. Die Gottheit wird verehrt, indem das Bild verehrt wird; das Bild wird verehrt, damit die Gottheit verehrt wird. Dem Bild eignet göttliche Kraft.

Israel setzt sich – vor allem in der Prophetie – nicht nur vom Vielgötterglauben ab, sondern deshalb auch vom Bilderkult (vgl. Jes 40,10-31; 41,21-29; 44,9-20). Der Monotheismus markiert den qualitativen Unterschied zwischen Gott und Welt, die polytheistische Bilderverehrung setzt die Osmose des Göttlichen und Weltlichen voraus. Im Jerusalemer Tempel steht kein Gottesbild. Gottesbilder, die es in Israel gegeben hat, werden prophetisch-theologisch bekämpft. Der orthodoxe Jahwekult ist bilderlos. Die Bilderlosigkeit entspricht der Einzigkeit und Transzendenz Gottes.

Das Bilderverbot weiß von der religiösen Macht der Bilder und will sie im Interesse der Macht des einen Gottes brechen, der sich durch seine Offenbarung selbst ins Bild setzt. Dadurch schafft er seine eigene Bilderwelt, die biblische Metaphorik, die ihrerseits die christliche Kunst beflügelt. Die Biblische Theologie schafft die Voraussetzung sowohl religiöser als auch nichtreligiöser menschlicher Kunst.