Die Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl. Kommunion

Die beabsichtigte baldige Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl. Kommunion ist eine Frucht des Falschen Propheten. Über die falschen Propheten sagte Jesus, dass man sie an ihren Früchten erkennen wird (Mt 7,16).

„Vom 5. – 19. Oktober 2014 findet in Rom die Bischofssynode über die Familie statt. Das inoffizielle Thema lautet nach den Vorgaben von Kardinal Walter Kasper: „Kommunion für die wiederverheiratet Geschiedenen“. Auf welcher Seite die große Mehrheit der deutschen Bischöfe steht, steht bereits fest. Die Rheinische Allianz steht hinter Kardinal Kasper und will bei der Bischofssynode durch gute Vorbereitung das Heft des Handelns an sich reißen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Reinhard Kardinal Marx von München-Freising erklärte das ganz offen beim „Gesprächsforum“ in Magdeburg vor zwei Wochen.

Er werde persönlich, sobald die Synode begonnen haben wird, als Vorsitzender der DBK den Synodalen ein bereits ausgearbeitetes Dokument vorlegen, dass die Position der deutschen Bischöfe darlegen werde. Jedenfalls der Mehrheit. Jene deutschen Bischöfe, die die Position von Kasper, Marx und seines Vorgängers Zollitsch unterstützen, werden alle namentlich das Dokument unterzeichnen, so der DBK-Vorsitzende. Die Reihen der deutschen Bischöfe werden ziemlich geschlossen sein. Marx ließ in Magdeburg keinen Zweifel, dass das Dokument der von Kardinal Kasper im Februar beim Kardinalskonsistorium vorgezeichneten Linie folgt.“

Vorstehend Kursives entnommen: Katholisches.info, 27. September 2014

Durch diese „Neuerung, die unter dem Deckmantel der Barmherzigkeit“ eingeführt werden wird, wird die Kirche zur Behausung aller unreinen Geister werden und hört damit auf, Kirche zu sein.

 

Wiederverheiratet Geschiedene

Die Bezeichnung „wiederverheiratet Geschiedene“ ist eine gigantische Irreführung. Wenn unter Katholiken von wiederverheiratet Geschiedenen gesprochen wird, dann sind damit solche gemeint, die kirchlich verheiratet sind, sich voneinander trennten und vor dem Standesbeamten eine zweite oder weitere Ehe schlossen.

Das kirchliche Eheversprechen ist ein Sakrament, dass in Anwesenheit von Gott dem Vater eingegangen wird. Die Ehe wird im Himmel geschlossen (Buch der Wahrheit, Botschaft 133). Viele Menschen lassen sich scheiden, doch diese Scheidung beruht auf einem staatlichen Gesetz, dass Gott nicht anerkennt. Die kirchlich geschlossene Ehe bleibt bestehen bis zum Tod des ersten Ehegatten. Das standesamtliche Eheversprechen kann dagegen jederzeit gelöst und neu gegeben werden (sogar mehrmals).

Wenn also von wiederverheiratet Geschiedenen die Rede ist, so ist das eine glatte Lüge; denn diese Leute sind nicht geschieden. Sie sind nicht geschieden, weil sie nicht geschieden werden können.

Die Ehe besteht also weiter. Allerdings kann ein Kirchengericht die Ehe in einem Ehenichtigkeitsverfahren annullieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ehenichtigkeit_(Kirchenrecht)

Das Ehenichtigkeitsverfahren nach dem kanonischen Recht (auch als Eheannullierung bekannt) ist ein Verfahren, in dem von der zuständigen Stelle der katholischen Kirche die kirchenrechtliche Nichtigkeit der Ehe ausgesprochen, d. h. rechtswirksam festgestellt wird, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis aufgrund des Fehlens eines ihrer konstitutiven Wesensmerkmale von Anfang an nicht gültig zustande gekommen ist. Die Annullierung bedeutet also keineswegs die Auflösung einer bestehenden Ehe, vielmehr handelt es sich um die bloße Feststellung der Ungültigkeit der Eheschließung nach katholischem Eherecht (im Sinne einer Tatsachenfeststellung), was bedeutet, dass nach katholischem Verständnis niemals eine Ehe bestanden hat.

 

Die Aufgabe der Kirche

Die Kirche hat die alleinige Aufgabe, dem Menschen das Heil zu vermitteln. Lässt sie den wiederverheiratet Geschiedenen zum Empfang der Hl. Kommunion zu, vermittelt sie ihm aber nicht mehr das Heil, sondern die Sünde, den ewigen Tod.

Jeder geschlechtliche Verkehr außerhalb der kirchlich geschlossenen Ehe ist und bleibt Sünde. Die beiden sind durch den vollzogenen Ehebund nicht mehr zwei, sondern e i n Fleisch, denn es heißt: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden e i n Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins! Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen (Mt 19,5.6). Das kann auch nicht getrennt werden, auch von Kardinal Kasper und Papst Franziskus nicht.

 

Du sollst nicht die Ehe brechen

Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen (Mt 5,27). Diese Menschen, die standesamtlich wieder heiraten oder mit einem Lebenspartner zusammen sind, befinden sich meist – weil sie in unserer sexualisierten Gender-Gesellschaft kaum mehr enthaltsam leben werden bzw. können – permanent im Zustand schwerer Sünde, im fortgesetzten Ehebruch, in Unzucht. Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch (Lk 16,18). Sie können darüber hinaus nicht einmal das Sakrament der Buße empfangen, denn zur gültigen Beichte gehört der „Gute Vorsatz“. Diesen können sie aber nicht fassen, weil sie auf die geschlechtliche Befriedigung in ihrer zweiten standesamtlichen Ehe – trotz Weiterbestehens der kirchlichen – nicht verzichten werden wollen. Somit leben sie ständig in schwerer Sünde und häufen sich durch den Empfang der hl. Kommunion noch zusätzlich Sünde auf Sünde. Auf diese Weise gereichen ihnen die Sakramente der Ehe, der Buße und des Altares nicht zum Heil der Seele, sondern zu deren ewigem Tod und zwar durch den Dienst der Kirche.

Statt den Eheleuten die ganze Wahrheit zu sagen und ihnen wirklich zum Heil ihrer Seele zu verhelfen, wird ihnen heuchlerisch Gottes Barmherzigkeit gepredigt und sie dadurch dazu verführt, in der Sünde des 6. Gebotes zu verharren.

 

Das sagt Gottes Wort, die Heilige Schrift

Hütet euch vor der Unzucht! Jede andere Sünde, die der Mensch tut, bleibt außerhalb des Leibes. Wer aber Unzucht treibt, versündigt sich gegen den eigenen Leib. Oder wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt? Ihr gehört nicht euch selbst; denn um einen teuren Preis seid ihr erkauft worden. Verherrlicht also Gott in eurem Leib (1 Kor 6,18-20))! Oder wisst ihr nicht: Wer sich an eine Dirne bindet, ist ein Leib mit ihr? Denn es heißt: Die zwei werden ein Fleisch sein (1 Kor 6,16). Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige …, noch Ehebrecher … werden das Reich Gottes erben (1 Kor 6,9.10). Trifft in Anbetracht dessen nicht genau auch das auf unsere Oberhirten zu, was Jesus seinerzeit zu den Schriftgelehrten und Pharisäern sagte: Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr verschließt den Menschen das Himmelreich. Ihr selbst geht nicht hinein; aber ihr lasst auch die nicht hinein, die hineingehen wollen (Mt 23,13).

Die Kirche hat sich Christus (ihrem Haupt) unterzuordnen (Eph 5,24). Durch die Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Hl. Kommunion wird dieser ewig gültige Grundsatz ins Gegenteil verkehrt. Dass Gott zu diesem Handeln ein klares „Nein“ sagt, müsste eigentlich jedem Kleriker von vornherein klar sein. Doch leider ist es nicht so. Unser Herr hat seine Kirche auf Petrus gegründet. Durch ihn hat Er zu dieser unglaublichen Pervertierung Seiner Lehre schon vor 2000 Jahren Klartext gesprochen: „Denn jetzt ist die Zeit, in der das Gericht beim Haus Gottes beginnt“ (1.Petr 4,17).

Trifft das Folgende nicht auch in besonderer Weise auf unsere heutigen Oberhirten zu?

Lk 12,54-57 Außerdem sagte Jesus zu den Leuten: Sobald ihr im Westen Wolken aufsteigen seht, sagt ihr: Es gibt Regen. Und es kommt so. Und wenn der Südwind weht, dann sagt ihr: Es wird heiß. Und es trifft ein. Ihr Heuchler! Das Aussehen der Erde und des Himmels könnt ihr deuten. Warum könnt ihr dann die Zeichen dieser Zeit nicht deuten? Warum findet ihr nicht schon von selbst das rechte Urteil?

Pia