30.07.2017

Hl. Papst Johannes Paul II. zum Auftrag der Bischöfe

Derselbe vom Vater gesandte Sohn gab den Aposteln den Auftrag, alle Völker zu unterweisen: »…tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe« (Mt 28, 19-20). Dieser feierliche Auftrag Christi, die heilbringende Wahrheit des Glaubens zu verkünden, wurde von den Aposteln auf die Bischöfe, ihre Nachfolger, übertragen, die dazu berufen sind, diese Wahrheit bis an die Grenzen der Erde zu tragen (Apg 1, 8), »für den Aufbau des Leibes Christi« (Eph 4, 12), der die Kirche ist.

Die Bischöfe sind vom Heiligen Geist dazu berufen, als Hirten der Teilkirchen die Apostel zu vertreten. Deshalb haben sie eine eigene Vollmacht, die »von der obersten und allgemeinen Gewalt nicht ausgeschaltet, sondern im Gegenteil bestätigt, gestärkt und in Schutz genommen« wird (Lumen gentium , 27).

Zusammen mit dem Papst und unter seiner Autorität haben die Bischöfe den Auftrag, das Werk Christi, des ewigen Hirten, weiterzuführen. Tatsächlich hat Christus den Aposteln und ihren Nachfolgern den Auftrag und die Vollmacht gegeben, alle Nationen zu belehren, die Menschen in der Wahrheit zu heiligen und sie zu weiden (vgl. Christus Dominus , 2).

Vor der Betrachtung der dreifachen Dimension des pastoralen Auftrags möchte ich vor allem jenen Mittelpunkt herausstellen, auf den all eure Aktivitäten ausgerichtet sein müssen: »Das Geheimnis Christi als Grundlage der Sendung der Kirche« (Redemptoris hominis , 11). Jeder, der auf irgendeine Weise am Sendungsauftrag der Kirche teilhat, muss in der Treue zum erhaltenen Auftrag wachsen. Das gilt in erster Linie für die Bischöfe, die in besonderer Weise in das Geheimnis Christi sozusagen »eingegliedert« sind. Bekleidet mit der Fülle des Weihesakramentes ist der Bischof dazu berufen, das volle Geheimnis des Meisters in der ihm anvertrauten Diözese aufzuzeigen und zu leben (vgl. Christus Dominus , 12). Dieses Geheimnis enthält »unendlichen Reichtum« (Eph 3, 8).

Bewahren wir diesen Schatz!

Im dreifachen Auftrag der Bischöfe nimmt, wie es das II. Vatikanische Konzil lehrt, die Verkündigung des Evangeliums eine besondere Bedeutung ein. Die Hirten müssen vor allem »Glaubensboten [sein], die Christus neue Jünger zuführen« (Lumen gentium , 25). Wie ein »Mann, der offen und klar die wahre Lehre vertritt« (2 Tim 2, 15), müssen wir gemeinsam das weitergeben, was wir selbst empfangen: nicht unsere eigenen armseligen Worte, so gelehrt sie auch sein mögen, denn wir verkündigen nicht uns selbst, sondern die offenbarte Wahrheit, die treu weitergegeben werden muss, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.