25.07.2017

Hl. Papst Johannes Paul II. zur engen Verbindung der Sakramente der Buße und Eucharistie

Die Unversehrtheit der unsichtbaren Bande aufrecht zu erhalten, ist eine moralische Pflicht des Christen, der voll an der Eucharistie teilnehmen und den Leib und das Blut Christi empfangen will. »Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken« (1 Kor 11, 28). Mit kraftvoller Beredsamkeit mahnte der heilige Johannes Chrysostomus die Gläubigen: »Auch ich erhebe die Stimme, flehe, bitte und beschwöre euch, nicht zu diesem heiligen Tisch mit einem befleckten und verdorbenen Gewissen hinzutreten. Ein solches Hinzutreten kann man nie Kommunion nennen, auch wenn wir tausendmal den Leib des Herrn berühren, sondern Verdammnis, Pein und Vermehrung der Strafen«.

In diesem Sinn hält der Katechismus der Katholischen Kirche mit Recht fest: »Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt«. Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie »die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist«.

Die Eucharistie und die Buße sind zwei eng miteinander verbundene Sakramente. Die Eucharistie vergegenwärtigt das Erlösungsopfer des Kreuzes und setzt es auf sakramentale Weise fort. Daraus entspringt eine beständige Forderung zur Umkehr und zu einer persönlichen Antwort auf die Mahnung, die der heilige Paulus an die Christen von Korinth gerichtet hat: »Wir bitten an Christi statt: Laßt euch mit Gott versöhnen!« (2 Kor 5, 20). Für den Christen, auf dessen Gewissen eine schwere Sünde lastet, ist der Weg der Buße durch das Sakrament der Versöhnung verpflichtend, um voll am eucharistischen Opfer teilnehmen zu können.