25.02.2017

Hl. Papst Johannes Paul II. über die Rechte des Kindes

„Lasst die Kinder zu mir kommen“

In der Familie als einer Gemeinschaft von Personen muss dem Kind ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, in tiefem Gespür für seine personale Würde, in großer Achtung und selbstlosem Dienst für seine Rechte. Das gilt für jedes Kind, gewinnt aber eine besondere Dringlichkeit, wenn das Kind noch klein und hilflos ist, krank, leidend oder behindert.

Indem die Kirche für jedes Kind, das auf die Welt kommt, eine einfühlende und tatkräftige Sorge zu wecken und zu leben sucht, erfüllt sie eine für sie grundlegende Aufgabe: ist sie doch berufen, in der Geschichte das Beispiel und Gebot Christi kundzutun und immer neu in Erinnerung zu bringen, der das Kind in die Mitte des Gottesreiches stellen wollte: „Laßt die Kinder zu mir kommen ... Denn Menschen wie ihnen gehört das Himmelreich“ (Lk 18,16; vgl. Mt 19,14; Mk 10,14).

Ich wiederhole hier, was ich am 2. Oktober 1979 vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen gesagt habe: „Ich möchte ... der Freude Ausdruck geben, die für jeden von uns die Kinder bedeuten, der Frühling des Lebens, der Anfang der zukünftigen Geschichte eines jeden hier vertretenen Vaterlandes. Kein Land der Welt, kein politisches System kann anders an seine eigene Zukunft denken als mit dem Blick auf diese neuen Generationen, die von ihren Eltern das vielfältige Erbe an Werten, Verpflichtungen und Hoffnungen der Nation, der sie angehören, zusammen mit dem Erbe der gesamten Menschheitsfamilie übernehmen. An der Sorge für das Kind noch vor seiner Geburt, vom ersten Augenblick seiner Empfängnis an, und dann in den Jahren der Kindheit und der Jugendzeit erkennt man zuerst und grundlegend das Verhältnis des Menschen zum Menschen. Was könnte man also einer Nation und der ganzen Menschheit sowie allen Kindern der Welt Besseres wünschen als jene schönere Zukunft, in der die Achtung der Menschenrechte voll und ganz zur Wirklichkeit wird nach den Maßstäben des herannahenden Jahres 2000?“ (Johannes Paul II., Ansprache an die Vollversammlung der Vereinten Nationen (2.10.1979),21: AAS 71 (1979) 1159).

Annahme, Liebe, Wertschätzung, vielfältige und gemeinsame — materielle, affektive, erzieherische, spirituelle — Hilfen für jedes Kind, das in diese Welt kommt, müssen immer ein unverzichtbares Kennzeichen der Christen sein, im besonderen der christlichen Familien. So können die Kinder heranwachsen und zunehmen an Weisheit und Gefallen finden bei Gott und den Menschen (Vgl. Lk 2,52) und werden ihren wertvollen Beitrag zum Aufbau der Familiengemeinschaft und zur Heiligung der Eltern leisten (Vgl. Gaudium et Spes, 48).

Aus dem Apostolischen Schreiben „Familiaris Consortio“, Punkt 26 vom 22. November 1981