10.11.2017

Hl. Papst Johannes Paul II. zum Priester als Verwalter

„Ahme nach, was du vollziehst und stelle dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes!“ Diese mahnende Aufforderung richtet die Kirche beim Weiheritus an den Priester, wenn ihm die Gaben des heiligen Volkes für das eucharistische Opfer überreicht werden. Das „Geheimnis“, dessen „Verwalter“ (vgl. 1 Kor 4,1) der Priester ist, ist letzten Endes Jesus Christus selbst, der im Geist Quelle der Heiligkeit und Aufruf zur Heiligung ist. Dieses „Mysterium“ erfordert seine Bezeugung im konkreten Lebensvollzug des Priesters. Dazu bedarf es großer Wachsamkeit und eines lebendigen Bewusstseins. Wiederum ist es der Weiheritus, der den vorhin erwähnten Worten die Empfehlung vorausschickt: „Bedenke, was du tust“. Schon Paulus mahnte den Bischof Timotheus: „Vernachlässige die Gnade nicht, die in dir ist“ (1 Tim 4,14; vgl. 2 Tim 1,6).

Die Beziehung zwischen dem geistlichen Leben und der Ausübung des priesterlichen Dienstamtes kann auch von der pastoralen Liebe her erklärt werden, die ihm durch das Weihesakrament zugeeignet wird. Der priesterliche Dienst muss, eben weil er teilhat am heilbringenden Dienst Jesu Christi, des Hauptes und Hirten, dessen Hirtenliebe, die zugleich die Quelle und der Geist seines Dienstes und seiner Selbsthingabe ist, neu zum Ausdruck bringen und beleben. In seiner objektiven Realität ist der priesterliche Dienst nach dem zitierten Wort des hl. Augustinus „officium amoris“: Eben diese objektive Realität gilt als Fundament und Aufforderung zu einem entsprechenden Ethos, das nichts anderes bedeuten kann als die Liebe vorzuleben, wie der hl. Augustinus gleichfalls darlegt: „Sit amoris officium pascere dominicum gregem“ [„Die Pflicht der Liebe soll es sein, die Herde des Herrn zu weiden“]. Dieses Ethos des geistlichen Lebens ist nichts anderes als im Bewusstsein und in Freiheit, also im Geist, im Herzen, in den Entscheidungen und Handlungen die „Wahrheit“ des priesterlichen Dienstes als officium amoris anzunehmen.