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14.11.2016

Der Papst verweigerte die Antwort. Darum gingen die Kardinäle an die Öffentlichkeit

Am 19. September schrieben vier Kardinäle einen Brief an Papst Franziskus und baten um eine Klärung des Päpstlichen Dokuments „Amoris Laetitia“. Der Papst „hat entschieden, nicht zu antworten“. Darum gingen die vier Kardinäle heute mit ihrem Text an die Öffentlichkeit.

 

Am 19. September schrieben vier Kardinäle einen Brief an Papst Franziskus und baten um eine Klärung des Päpstlichen Dokuments „Amoris Laetitia“. Der Papst „hat entschieden, nicht zu antworten“. Darum gingen die vier Kardinäle heute mit ihrem Text an die Öffentlichkeit.

Wortlaut der Texte: Explosiv und ungesehen seit Jahrhunderten: Vier Kardinäle stellen Papstdokument in Frage

Die vier Kardinäle sind: der emeritierte Kardinal von Bologna, Carlo Caffarra, der amerikanische Kardinal Raymond Burke, der emeritierte deutsche Kardinal Walter Brandmüller und der emeritierte Kölner Kardinal Joachim Meisner.

Der Text der vier Kardinäle beginnt mit einer „notwendigen Vorbemerkung“. Es gebe bei Katholiken, Theologen, Priestern und innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen des achten Kapitels von Amoris laetitia. Die Kardinäle hoffen, „dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt“.

Sie legen fünf Zweifel vor. Die Zweifel werden „dubia“ genannt. Es ist jahrhundertelange katholische Praxis, dass die Kongregation für die Glaubenslehre dem Papst in Streitpunkten formelle Fragen vorlegt, damit er sie kläre.

Die „dubia“ verlangen als Antwort ohne theologische Umschweife ein „Ja“ oder „Nein“.

 

Das sind die fünf Zweifel der Kardinäle

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in „Amoris laetitia“ Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, „more uxorio“ mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in „Familiaris consortio“ (Nr. 84) festgelegt sind und dann in „Reconciliatio et paenitentia“ (Nr. 34) und „Sacramentum caritatis“ (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck „in gewissen Fällen“ der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens „Amoris laetitia“ auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin „more uxorio“ zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben „Amoris laetitia“ (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach „Amoris laetitia“ Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von „Amoris laetitia“ (Nr. 302) über die „Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern“, die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der „die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen 'subjektiv' sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln“ können?

5. Soll man nach „Amoris laetitia“ (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika „Veritatis Splendor“ (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

https://www.gloria.tv/article/8FoV1V3gEfCt2wMvxc73LxhKk

http://www.katholisches.info/2016/11/14/vier-kardinaele-stellen-sich-papst-franziskus-mit-fuenf-dubia-zu-amoris-laetitia-frontal-in-den-weg/

 

 

Explosiv und ungesehen seit Jahrhunderten: Vier Kardinäle stellen Papstdokument in Frage

Seit der Gegenreformation wurde ein Papst nicht mehr öffentlich in einer sensiblen Angelegenheit wie einem Päpstlichen Schreiben in Frage gestellt. Vier Kardinäle haben Mitte September einen Text unterzeichnet, indem sie dem Papst fünf Zweifel – sogenannte „dubia“ vorlegen.

Die vier Kardinäle sind (Bilder aus wikipedia):

Der emeritierte deutsche Kardinal Walter Brandmüller

der emeritierte Kardinal von Bologna, Carlo Caffarra

der amerikanische Kardinal Raymond Burke

der emeritierte deutsche Kardinal Joachim Meisner

https://www.gloria.tv/article/3ajMh1Rs2Fze2BJdG6gjeBV14